Allgemeine Fragen zum Immobilienverkauf
Ein Immobilienverkauf folgt in der Regel diesen Schritten:
- Bewertung: Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises.
- Vorbereitung: Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Energieausweis).
- Vermarktung: Erstellung eines ansprechenden Exposés und Platzierung der Immobilie auf Online-Portalen, Social Media und Printmedien.
- Besichtigungen: Interessenten werden durch die Immobilie geführt und Fragen geklärt.
- Verhandlungen: Kaufpreisverhandlungen mit potenziellen Käufern.
- Notartermin: Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet.
- Übergabe: Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Schlüsselübergabe mit einem Übergabeprotokoll.
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
- Flurkarte / Lageplan
- Energieausweis
- Baupläne und Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei WEG)
- Nebenkostenabrechnungen
- Mietverträge (falls vermietet)
- Baugenehmigungen und Nachweise über Modernisierungen
Die Dauer hängt von Standort, Preisgestaltung und Vermarktung ab. In attraktiven Lagen kann der Verkauf innerhalb weniger Wochen erfolgen. Durchschnittlich dauert es 3–6 Monate. Eine überhöhte Preisvorstellung kann die Vermarktung erheblich verlängern.
- Maklerprovision: In Baden-Württemberg beträgt die Maklerprovision in der Regel 3,57 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.), sofern der Makler mit einer Provisionsteilung arbeitet. Der Käufer zahlt in diesem Fall denselben Betrag.
- Notarkosten & Grundbuchgebühren: Ca. 1,5–2 % des Kaufpreises, bestehend aus Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und Gebühren für die Grundbucheintragung sowie die Löschung bestehender Grundschulden.
- Spekulationssteuer: Falls die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft wird und nicht selbst bewohnt war, fällt Spekulationssteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Einkommenssteuersatz.
- Energieausweis: Falls nicht vorhanden, ca. 100–500 €, je nach Art des Ausweises und der Immobilie.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Falls noch ein laufendes Darlehen besteht, kann bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Die Höhe hängt von der Bank und dem verbleibenden Zinsausfall ab.
- Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5 % des Kaufpreises und wird üblicherweise vom Käufer gezahlt. In Ausnahmefällen (z. B. bei bestimmten vertraglichen Vereinbarungen oder Verkäufen innerhalb der Familie) kann sie auch den Verkäufer betreffen.
- Entrümpelung & Reparaturen: Falls notwendig, Kosten für die Räumung der Immobilie oder kleinere Reparaturen zur Verkaufsförderung.
- Laufende Kosten bis zur Übergabe: Grundsteuer, Versicherungen und Nebenkosten müssen bis zur offiziellen Übergabe weiterhin gezahlt werden.
Ein Privatverkauf spart die Maklerprovision, erfordert aber Zeit, Fachwissen und Verhandlungsgeschick. Ein Makler sorgt für eine professionelle Bewertung, ein optimales Marketing und führt Verhandlungen souverän. Gerade bei hochpreisigen Immobilien lohnt sich die Beauftragung eines Experten.
Bewertung und Preisfindung
Der Preis sollte marktgerecht sein. Eine professionelle Wertermittlung durch einen Makler oder Gutachter berücksichtigt Vergleichspreise, Lage, Zustand und Ausstattung. Eine zu hohe Preisvorstellung schreckt Interessenten ab, eine zu niedrige führt zu finanziellen Verlusten.
- Zu hoch: Lange Vermarktungsdauer, wenig Anfragen, möglicher Preisnachlass nach Monaten.
- Zu niedrig: Schneller Verkauf, aber unnötiger Wertverlust.
- Lage: Stadt, Infrastruktur, Umgebung.
- Größe und Aufteilung: Wohnfläche, Grundstücksgröße.
- Zustand: Modernisierungsgrad, Baujahr, Energieeffizienz.
- Ausstattung: Fußbodenheizung, Balkon, Einbauküche etc.
Vermarktung und Besichtigung
- Hochwertige Fotos und ein professionelles Exposé.
- Platzierung auf Online-Portalen (z. B. Immobilienscout24, Immonet).
- Bewerbung auf Social Media.
- Netzwerk aus Maklern, Interessenten und Investoren nutzen.
- Immobilie sauber und aufgeräumt präsentieren.
- Helle und freundliche Atmosphäre schaffen.
- Alle wichtigen Unterlagen bereithalten.
- Auf Fragen der Interessenten vorbereitet sein.
Kleinere Reparaturen (Wände streichen, defekte Armaturen austauschen) können die Attraktivität steigern. Eine umfassende Sanierung lohnt sich nur, wenn die Wertsteigerung die Kosten übersteigt.
Rechtliche Aspekte und Verträge
Ja, ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Er zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes. Es gibt Verbrauchs- und Bedarfsausweise.
Der Notar erstellt und beurkundet den Kaufvertrag. Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Verkauf rechtsgültig.
- Spekulationssteuer: Fällig, wenn die Immobilie nicht mindestens 10 Jahre im Besitz war.
- Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5 % des Kaufpreises und wird üblicherweise vom Käufer gezahlt.
Käufer benötigen meist eine Finanzierung über die Bank. Ein Darlehensvertrag sollte vorliegen, damit der Verkauf schnell und sicher abgeschlossen werden kann.
Übergabe und Nachbereitung
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt die Übergabe. Dabei sollte ein Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen und übergebenen Schlüsseln erstellt werden.
Ja, bekannte Mängel müssen offengelegt werden. Verschweigen kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag schützt den Verkäufer. Täuschung oder arglistiges Verschweigen von Mängeln kann jedoch rechtliche Folgen haben.
Besondere Verkaufssituationen
- Käufer übernimmt bestehende Mietverträge.
- Kündigung wegen Eigenbedarf nur mit gesetzlicher Frist möglich.
- Ein Verkauf mit Mieter ist i.d.R. Kaufpreis mindern.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente statt einer Einmalzahlung. Eine Option für ältere Eigentümer, die eine regelmäßige Einkommensquelle benötigen.